Pflegeberatung: Worum es geht

Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für alle Personen mit Pflegegrad 2-5 halbjährlich verpflichtend, die zuhause von einer privaten Pflegeperson versorgt und gepflegt werden (Pflegegrad 1 auf Wunsch halbjährlich, Pflegegrad 4-5 auf Wunsch vierteljährlich). Zusätzlich kann bei Bedarf eine Pflegeschulung der Angehörigen nach §45 SGB XI in Anspruch genommen werden. Wir sind für Sie da: pflegeberatung@diakonie-nordnordost.de Melden Sie sich gerne, dann besprechen wir alles Weitere.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen – als pflegebedürftigem Mensch jeglichen Alters oder als Pflegeperson – schon mal einen Überblick über mögliche Pflegeleistungen der Pflegeversicherung. 

Pflegeleistungen: Hilfsmittel & Co. auf einen Blick

Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden einzusetzen und kann nur von anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag bis zum 30. Juni des folgenden Jahres übertragen.

Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel sollen den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in ihrem Zuhause leichter machen. Zu unterscheiden ist zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (beispielsweise Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen) und technischen Pflegehilfsmitteln zur Unterstützung im Alltag (beispielsweise Pflegebetten und Hausnotrufsysteme). Technische Pflegehilfsmittel können gekauft oder geliehen werden. Bei Kaufverträgen beträgt der Eigenanteil 10 Prozent der Kosten (maximal 25 Euro). Bei Leihgaben entfällt der Eigenanteil. Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Netzhosen zählen nicht zur Pflegeversicherung, sondern zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur mit Diagnose beziehungsweise über eine Verordnung übernommen.

Hausnotruf: Notrufsysteme sind offiziell anerkannte Pflegehilfsmittel und werden von der Pflegekasse mit einem festen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro unterstützt.

Gemeinsames Jahresbudget: Bis zum Jahr 2025 gab es separat voneinander geltende Leistungsbeträge für Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson beispielsweise in den Urlaub geht) und Kurzzeitpflege (zeitlich begrenzte stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen). Diese sind sind mittlerweile in einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ von 3.539 Euro zusammengeführt. Das bedeutet: Die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) können diesen flexibel nach ihrer Wahl für beide Leistungsarten einsetzen.

Tages- und Nachtpflege: Hierbei handelt es sich um eine tages- oder stundenweise Betreuung am Tag oder in der Nacht – in der Regel in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. So ist die Betreuung von Pflegebedürftigen gesichert, wenn pflegende Angehörige beruflich oder privat eingespannt sind.  

Wohnraumanpassung: Damit die Pflege zuhause gelingen kann, muss oft das eigene Wohnumfeld angepasst werden. Je nach körperlicher Einschränkung können Treppen, Bäder, Türen und vieles mehr zu großen Hürden in den eigenen vier Wänden werden. Kosten für Umbaumaßnahmen, die diese Barrieren reduzieren, können von der Pflegeversicherung übernommen werden. Eine Wohnraumanpassung kann auch ein Umzug in ein senioren-/pflegegerechtes Wohnangebot sein. 

Taxifahrten: Bei Pflegegrad oder auch bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“, ist es für die Betroffenen möglich, für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt für die Krankenfahrt ein Taxi zu nehmen. Die Kosten werden übernommen. 

Pflegeschulung/-kurse nach § 45 SGB XI: Wer jemanden zuhause pflegt, benötigt Unterstützung und hat sicher Fragen zum Pflegealltag. Bei der sogenannten individuellen häuslichen Schulung zeigen erfahrene und geschulte Fachkräfte, wie vor Ort die Häuslichkeit ganz individuell angepasst werden kann. Diese können über die Pflegekasse abgerechnet werden, eigene Kosten entstehen nicht. 

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gerne bei uns!

Dein Bunt fürs Leben.

Zeit für ein bisschen frischen Wind im Beruf?
Jetzt den passenden Job bei der Diakonie Nord Nord Ost finden!

Zu den Stellenangeboten

aspekte - unser Magazin

Zweimal im Jahr erscheint eine frische Ausgabe unseres Magazins "aspekte". Jede hat ein eigenes Schwerpunkt-Thema - und berichtet über das Leben und die Menschen in der Diakonie Nord Nord Ost. Hier gibt es die aktuellen Ausgaben zum Download!

Deine Mission - deine Spende!

Spendenkonto
SozialBank
IBAN DE41 3702 0500 0004 4080 44

Jetzt spenden

Herzenssache! Unser Newsletter für Freundinnen und Freunde

Willst du mehr wissen? Mit unserem Newsletter kannst du hinter die Kulissen deines Lieblings-Projekts schauen!

Jetzt anmelden