Den beruflichen Weg finden
Mit dem Wechsel von der Schule ins Berufsleben beginnt immer ein neuer Lebensabschnitt. Für junge Menschen mit Behinderungen kann die Teilnahme an der Berufsbildungsmaßnahme der Diakonie Nord Nord Ost der Einstieg in die Arbeitswelt sein. Sie steht aber genauso allen anderen Altersklassen offen.
Die Teilnehmenden erhalten theoretisches Wissen und sammeln gleichzeitig praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Tätigkeiten. Zudem geht es auch darum, die Alltagskompetenzen der Teilnehmenden zu erweitern. Durch die Maßnahme qualifizieren die Teilnehmenden sich für die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen - oder auch in Unternehmen und Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ablauf der Berufsbildungsmaßnahme
Die Berufsbildungsmaßnahme beginnt mit einem dreimonatigen „Eingangsverfahren“ - einer Art Probezeit, in der wir die Teilnehmenden kennenlernen. Gemeinsam finden wir ihre Stärken, Assistenzbedarfe und Interessen heraus. Anschließend folgt die zweijährige Zeit der Berufsbildung.
Von Beginn an arbeiten die Teilnehmenden im Rahmen von Praktika in den Werkstätten der Diakonie Nord Nord Ost mit. Zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau, der Großküche oder in der Verwaltung. Die Möglichkeiten sind vielfältig! Für alle sollte etwas dabei sein. Ausflüge und Studienfahrten machen die Lerninhalte dann praktisch erfahrbar. Und auch weitere Fortbildungen sowie abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten stehen auf dem Programm.
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Bundesteilhabegesetz (BTHG): Das müssen Sie wissen
Ein neues Gesetz – worum geht es?
Es gibt ein neues Gesetz: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel des neuen Regelwerkes ist es, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stärker an ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Einzelbausteine aus verschiedenen Angeboten auszuwählen und zusammenzuführen. Die Grundidee gleicht der einer Reisebuchung: Neben All-inclusive-Pauschalurlaub gibt es ja auch individuelle Angebote, bei denen Flug, Unterkunft, Essen, Sport- oder Wellnessangebote je nach Bedarf und Verfügbarkeit individuell „gebucht“ werden können.
Was ändert sich konkret?
Die grundlegendste Änderung durch das neue BTHG ist die: Künftig werden die Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen in zwei verschiedene Hilfe-Arten unterteilt.
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
Das umfasst Mieten für den eigenen Wohnraum und Dinge des täglichen Lebensbedarfs – etwa Essen oder Kleidung. Dies Hilfe zum Lebensunterhalt wird künftig so gewährt wie bei Menschen ohne Behinderungen auch – also als Sozialhilfe (Leistung nach SGB XII bzw. SGB II). Auf diese Weise sollen Menschen mit Behinderung frei entscheiden können, ob sie alleine, in einer Wohngemeinschaft oder in Wohnangeboten eines Trägers wie dem Diakoniewerk leben möchten.
2. Fachleistungen zur Bewältigung des Lebens
Alle Formen der Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen zur besseren Bewältigung ihres Lebens brauchen, sind die sogenannten Fachleistungen. Sie können je nach festgestelltem Bedarf „hinzugebucht“ werden. Dazu gehören zum Beispiel therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, heilpädagogisches Reiten usw.) oder pädagogische Assistenz. Wer welche Unterstützung bekommt, hängt vom persönlichen Bedarf jedes einzelnen Menschen mit Behinderung ab.
Wo gibt es Rat und Hilfe?
Wer frei wählen kann, braucht Informationen, vielleicht auch Rat und Orientierung. Deshalb geht mit der Einführung des BTHG auch eine Verbesserung des Informations- und Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung einher. Die Krankenkassen, Rentenversicherungen und Sozialhilfeträger sind künftig zu einer umfassenden Beratung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Vertrauenspersonen verpflichtet. Neu sind kostenlose, unabhängige Beratungsstellen (EUTB). Diese gibt es in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem in Grevesmühlen, Wismar und Bad Kleinen. Für weitere Infos wenden Sie auch gerne an die zentrale BTHG-Rufnummer 03881 785972.
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