Die Diakonie Nord Nord Ost setzt die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte sowie des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um.
Dazu haben wir eine Grundsatzerklärung verfasst, die Sie hier finden.
Hinweise zu Risiken und Verletzungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können über unser Hinweisgebersystem vollzogen werden.