Ihr Start in den Werkstätten der Diakonie Nord Nord Ost
In den Werkstätten der Diakonie Nord Nord Ost stehen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ganz unterschiedliche Arbeitsbereiche offen. Zum Beispiel in der Tischlerei, der Gastronomie oder der Verwaltung. Die Arbeitsplätze werden immer an die individuellen Wünsche und Fähigkeiten angepasst.
Vor dem Start in den Werkstätten findet ein ausführliches Kennlerngespräch statt. In vertrauensvoller Atmosphäre besprechen wir, welche Tätigkeit Sie interessiert und setzen gemeinsam Ziele. Anschließend vermitteln wir einen passenden Praktikumsplatz in unseren Werkstätten. So können Sie gemeinsam mit uns herausfinden, ob es die richtige Wahl war. Oder ob vielleicht doch ein anderer Bereich interessanter für Sie wäre.
Während der Mitarbeit werden Sie von Fachleuten der Diakonie Nord Nord Ost begleitet und sozialpädagogisch unterstützt. Außerdem gehören arbeitsbegleitende Maßnahmen zum Programm - zum Beispiel Sport, Computerkurse oder die Theatergruppe. Ganz wichtig ist uns, dass Sie Spaß an der Arbeit haben!
Unsere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Die Werkstätten der Diakonie Nord Nord Ost in Mecklenburg bieten folgende Bereiche:
- Gartenarbeit
- Gastronomie
- Hauswirtschaft
- Landwirtschaft
- Pflegebegleitung
- Mitarbeit in Kooperationsbetrieben
- Tischlerei
- Näherei
- Wäscherei
- Fahrdienst
- Büro
- Verpackung
- ... und vieles mehr
Sie finden unsere Werkstätten an folgenden Standorten:
- Grevesmühlen
- Wismar
- Upahl
- Boltenhagen
- Kühlungsborn
Außerdem bietet die Diakonie Nord Nord Ost Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Lübeck und Umgebung an.
Fördergruppe in Grevesmühlen
Die Fördergruppe der Diakonie Nord Nord Ost ist ein Angebot für Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht (oder noch nicht) in der Lage sind, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mitzuarbeiten. Auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche der Teilnehmenden gehen wir individuell ein.
Zum Angebot der Fördergruppe gehören regelmäßige Sport- und Bewegungsaktivitäten und eine gesunde Ernährung. Zudem sorgen Veranstaltungen - wie der Angehörigenabend oder das inklusive Sportfest - für Aktion und Spaß.
Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!
Marcus Reek
Abteilungsleitung Werkstätten
Bundesteilhabegesetz (BTHG): Das müssen Sie wissen
Ein neues Gesetz – worum geht es?
Es gibt ein neues Gesetz: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel des neuen Regelwerkes ist es, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stärker an ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Einzelbausteine aus verschiedenen Angeboten auszuwählen und zusammenzuführen. Die Grundidee gleicht der einer Reisebuchung: Neben All-inclusive-Pauschalurlaub gibt es ja auch individuelle Angebote, bei denen Flug, Unterkunft, Essen, Sport- oder Wellnessangebote je nach Bedarf und Verfügbarkeit individuell „gebucht“ werden können.
Was ändert sich konkret?
Die grundlegendste Änderung durch das neue BTHG ist die: Künftig werden die Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen in zwei verschiedene Hilfe-Arten unterteilt.
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
Das umfasst Mieten für den eigenen Wohnraum und Dinge des täglichen Lebensbedarfs – etwa Essen oder Kleidung. Dies Hilfe zum Lebensunterhalt wird künftig so gewährt wie bei Menschen ohne Behinderungen auch – also als Sozialhilfe (Leistung nach SGB XII bzw. SGB II). Auf diese Weise sollen Menschen mit Behinderung frei entscheiden können, ob sie alleine, in einer Wohngemeinschaft oder in Wohnangeboten eines Trägers wie dem Diakoniewerk leben möchten.
2. Fachleistungen zur Bewältigung des Lebens
Alle Formen der Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen zur besseren Bewältigung ihres Lebens brauchen, sind die sogenannten Fachleistungen. Sie können je nach festgestelltem Bedarf „hinzugebucht“ werden. Dazu gehören zum Beispiel therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, heilpädagogisches Reiten usw.) oder pädagogische Assistenz. Wer welche Unterstützung bekommt, hängt vom persönlichen Bedarf jedes einzelnen Menschen mit Behinderung ab.
Wo gibt es Rat und Hilfe?
Wer frei wählen kann, braucht Informationen, vielleicht auch Rat und Orientierung. Deshalb geht mit der Einführung des BTHG auch eine Verbesserung des Informations- und Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung einher. Die Krankenkassen, Rentenversicherungen und Sozialhilfeträger sind künftig zu einer umfassenden Beratung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Vertrauenspersonen verpflichtet. Neu sind kostenlose, unabhängige Beratungsstellen (EUTB). Diese gibt es in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem in Grevesmühlen, Wismar und Bad Kleinen. Für weitere Infos wenden Sie auch gerne an die zentrale BTHG-Rufnummer 03881 785972.
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